Für den Kauf eines Grundstücks / Wohnsitzes / Feldes oder eines anderen Maklerkaufs muss dem Interessenten eine Steueridentifikationsnummer erteilt werden und außerdem ein Bankkonto bei einer griechischen Bank eröffnet werden. Die folgenden Schritte sind für beide Fälle zu befolgen:
Welche Belege sind für die Erteilung des A.F.M. an Ausländer?
• Reisepass oder Personalausweis für Bürger der Mitgliedsländer der Europäischen Union.
• Gültiger Reisepass für Drittstaatsangehörige, die nicht in Griechenland ansässig sind. Für den Fall, dass ihre Daten nicht in lateinischen Buchstaben darauf geschrieben sind, wird eine deutliche Fotokopie des Passes vorgelegt, die von den zuständigen Diensten und Institutionen übersetzt wurde.
• Wenn die Ausländer, Staatsangehörige von Drittstaaten, Einwohner Griechenlands sind, muss auch ihre gültige Aufenthaltserlaubnis oder der Nachweis vorgelegt werden, dass sie gemäß den geltenden Rechtsvorschriften jederzeit rechtmäßig in das Land eingereist sind und sich dort aufhalten.
Die Schritte und Formulare, die ausgefüllt werden müssen, um einem Bürger eines ausländischen Landes eine Steuernummer zuzuweisen, sind die folgenden:
1. Füllen Sie das Formular M1 - Ausgestellt vom Finanzamt - Umsatzsteuererklärung aus
2. Füllen Sie das Formular M7 aus – ausgestellt vom Taxpayer Relations Office (zwischen einem ausländischen Einwohner und dem Empfänger)
3. Fotokopie des Personalausweises des Steuervertreters
4. Verantwortliche Erklärung mit Originalunterschrift des Steuervertreters, dass er akzeptiert, Empfänger der TIN-Antragsteller zu sein
5. Fotokopie des Reisepasses oder der europäischen Bürgerkarte
6. Erklärung des steuerlichen Dauerwohnsitzes mit Kontaktdaten und E-Mail
Um ein Konto bei einer griechischen Bank zu eröffnen, müssen der griechischen Bank außerdem die folgenden Belege vorgelegt werden:
1. Daueraufenthaltsdokumente
2. Reisepass
3. Steuerbescheide des Steuerlandes mit Angabe der Steuernummer und des Jahreseinkommens
4. Telefon- und Stromrechnung
5. Berufsbescheinigung – Arbeitsaufnahme der zuständigen Kammer oder Bescheinigung einer anderen Behörde oder eines anderen Arbeitgebers oder letzte Gehaltsabrechnung mit Angabe des Arbeitgebers
6. Bescheinigung über die griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom zuständigen D.O.Y (siehe Anweisungen daneben)
Alle oben genannten Dokumente müssen von der griechischen Botschaft oder dem griechischen Konsulat des Herkunftslandes beglaubigt werden.
Wenn die genannten Dokumente in englischer Sprache sind, werden sie akzeptiert, wenn sie aus einem anderen Land stammen, ist eine offizielle Übersetzung und Validierung der Dokumente in griechischer Sprache erforderlich.
Wenn der Kunde ein US-Bürger ist, muss er ein FATCA W9- oder W8-Formular unterzeichnen